Dipl.-Ing. (FH) Joachim Eifler
Freier Architekt + Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

Die Planungsleistungen im einzelnen

Die Planungsleistungen des Architekten teilen sich entsprechend der Honorarordnung in neun Phasen auf.

1. Grundlagenermittlung
In dieser Phase wird das Projekt mit dem Bauherrn besprochen und erste Zielstellungen abgesteckt. Es werden Zweck, Art und Weise, Größe und Kosten des Bauvorhabens erörtert. Die Architektenleistung ist vorrangig die Beratung.

2. Vorplanung
In der Vorplanung wird das Bauvorhaben grob skizziert. Der Architekt erarbeitet gegebenenfalls verschiedene Lösungsvorschläge. Nach eingehender Erörterung trifft der Bauherr die grundsätzliche Entscheidung zur Art und Weise des Baues und zum Kostenrahmen.

3. Entwurfsplanung
Wie der Begriff schon sagt, hat der Architekt in dieser Phase den Bau zu entwerfen. Das heißt, er hat Grundrisse, Schnitte und Ansichten im Maßstab 1:100 darzustellen und die Kosten relativ genau zu berechnen.

4. Genehmigungsplanung
Die Entwurfszeichnungen sind mit allen für die Baugenehmigung relevanten Angaben zu versehen, der Bauantrag ist zu formulieren und weitere Dokumente wie Baubeschreibung, Lageplan mit schriftlichem Teil, Stellplatznachweis, ggf. Betriebsstättenbeschreibung u. a. m. sind in mindestens drei Mappen zusammenzufassen und bei der Genehmigungsbehörde einzureichen.

5. Ausführungsplanung
Die Ausführungsplanung erfolgt entweder gleitend noch während der Prüfung der Genehmigungsunterlagen oder nach Erhalt der Baugenehmigung. Die Pläne sind nochmals durchzuarbeiten und auf Maßstab 1:50 zu vergrößern. Gegebenenfalls sind Auflagen aus der Baugenehmigung einzuarbeiten. Untypische Ausführungsdetails sind gesondert in größerem Maßstab darzustellen. Das Ergebnis sind Pläne, nach denen der Bauunternehmer, unter Umständen auch bei Ausschluss des Architekten von der weiteren Projektrealisierung, arbeiten kann.

6. Vorbereitung der Vergabe
Diese Phase beinhaltet die Erarbeitung der Leistungsverzeichnisse, d. h. die Beschreibung aller erforderlichen Arbeiten hinsichtlich Materialwahl, Art und Weise der Ausführung, Mengen und Kosten. Das Leistungsverzeichnis ist die Grundlage der Angebotseinholungen.

7. Mitwirkung bei der Vergabe
Der Architekt unterbreitet dem Bauherrn Vorschläge, an welche Firmen das Leistungsverzeichnis gesandt werden sollte. Selbstverständlich haben auch hier die Wünsche des Bauherrn Vorrang. Nach Eingang der Angebote checkt der Architekt die Angebote auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Er unterbreitet einen Vergabevorschlag. Nach der Entscheidung über die Firmenauswahl bereitet der Architekt die Bauverträge vor.

8. Objektüberwachung
Die Objektüberwachung oder auch Bauüberwachung beinhaltet die Bauleitung im Interesse des Bauherrn. Der Architekt hat darüber zu wachen, dass auch tatsächlich nach seinen Plänen gebaut wird. Er prüft die Rechnungen und gibt Rechnungsbeträge zur Zahlung frei. Er ist für die laufende Kostenkontrolle verantwortlich und gibt die Gewähr, dass der Bau nicht teurer wird als geplant.

9. Objektbetreuung und Dokumentation
Die meisten Bauherren verzichten darauf, ihren Architekten auch mit dieser Leistungsphase zu beauftragen. Sie beinhaltet die Kontrolle des Objektes nach Fertigstellung während der Gewährleistungszeit der Ausführungsbetriebe, damit noch vor Ablauf der Gewährleistung alle eventuell eingetretenen Mängelbeseitigungsansprüche geltend gemacht werden können.


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